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Infoabend

Der Infoabend 2010 findet am 1. März ab 19:00 Uhr statt.

NEUANMELDUNG

Die Neuanmeldung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien ist in diesem Jahr für die Zeit vom 10. mit 14. Mai 2010 angesetzt; aus organisatorischen Gründen wird jedoch gebeten, die Anmeldung möglichst am 10. Mai in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr vorzunehmen.
Anders als bisher erhalten sämtliche Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Volksschulen am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis, das über die Eignung der Kinder hinsichtlich der Aufnahme an einem Gymnasium Auskunft gibt.
Das 12. Lebensjahr darf am 30. Juni 2010 noch nicht vollendet sein.
Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einzelner öffentlicher (staatlicher oder städtischer) Gymnasien überschreiten kann. Auch in diesem Fall sind die betroffenen Gymnasien verpflichtet, alle Anmeldungen bis zum Ende der Anmeldefrist anzunehmen. Erst dann versuchen die Schulleiter, nach sachlich nachvollziehbaren Gesichtspunkten, einen Ausgleich herbeizuführen.
Dabei wird auch die Frage des Schulwegs von Bedeutung sein.

Zur Anmeldung werden benötigt:
Geburtsschein oder Geburtsurkunde, Übertrittszeugnis der Volksschule im Original, ferner ein frankierter Briefumschlag mit Anschrift der Erziehungsberechtigten, wenn das Kind sich noch dem Probeunterricht unterziehen muss.

AUFNAHMEVERFAHREN

Schülerinnen und Schüler, die das Übertrittszeugnis der Volksschule als "für den Besuch eines Gymnasiums geeignet" bezeichnet, können auf ein Gymnasium wechseln, ohne am Probeunterricht teilzunehmen.
Schülerinnen und Schüler, die kein solches Zeugnis vorlegen können - dies betrifft auch Schülerinnen und Schüler von nicht öffentlichen oder nicht staatlich anerkannten Volksschulen (z.B. Waldorf- oder Montessorischulen) - aber trotzdem in das Gymnasium aufgenommen werden wollen, müssen am dreitägigen schriftlichen und mündlichen Probeunterricht teilnehmen.

Die Aufnahme in ein Musisches Gymnasium setzt zusätzlich eine musikalische Begabung voraus, die durch die letzte Zeugnisnote im Fach Musik oder auf andere Weise nachzuweisen ist.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Schülerinnen und Schüler von öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen am Ende der Jahrgangsstufe 5 an den Gymnasien angemeldet werden können, falls sie die Aufnahmevoraussetzungen (Eignung für gymnasiale Bildung, Erlaubnis zum Vorrücken und Notendurchschnitt im Jahreszeugnis in Deutsch, Englisch und Mathematik von mindestens 2,33) erfüllen.

Infoabende in den letzten Jahren

Hier ein paar Eindrücke aus den letzten Jahren: Während in der Halle die Informationsvorträge liefen, konnten die Kinder schon einmal das Schulgebäude erkunden, geführt von den MTGuides, das sind Schülerinnen und Schülern des MTG. Dort wurden Ausstellungen von Projekten, Vorführungen der naturwissenschaftlichen Fächer und vieles mehr geboten


Zeitreise nach Troja



Ausstellung zu "Momo"



Demonstrationsversuche mit flüssigem Stickstoff





Kammermusik im Musiksaal



Brecht-Projekt der Klasse 10c




Unsere Jungforscher

siehe auch die eigene Seite zu "Jugend forscht"





Faszination Chemie - Projektionsversuche



Physik zum Anfassen und Staunen



Surfen im Computerraum



Sonstiges